Willkommen beim Asylgerichtshof!
Der Asylgerichtshof hat mit 1. Juli 2008 seine Arbeit aufgenommen und damit den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) als Rechtsmittelinstanz im Österreichischen Asylverfahren abgelöst.
Der Asylgerichtshof besteht aus Präsident, Vizepräsident, 77 Richtern und dem erforderlichen Verwaltungspersonal. Insgesamt sind beim Asylgerichtshof rund 270 Bedienstete beschäftigt.
Mit dem Ministerratsbeschluss vom 21. Mai 2008 wurden Harald Perl zum Präsidenten und Volker Nowak zum Vizepräsidenten ernannt.
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Neu ab 1.1.2014: Bundesverwaltungsgericht
Mit 1. Jänner 2014 wird das Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit aufnehmen. Mit dem Aufbau sind das Bundesvergabeamt und der Asylgerichtshof beauftragt. Ankerpunkt für die Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Asylgerichtshof, auf dessen bestehenden Gerichtsstrukturen aufgesetzt wird.
- Beschwerdeinstanz in fast allen Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung (Ausnahme: Finanzrecht)
- Größtes Gericht Österreichs mit 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (davon etwa 170 Richterinnen und Richter)
- Mehr als 33.000 Verfahren im Jahr
Hier finden Sie grundlegende Informationen zum neuen Gericht sowie aktuelle Informationen zum Aufbau.
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