Willkommen beim Asylgerichtshof!
Der Asylgerichtshof hat mit 1. Juli 2008 seine Arbeit aufgenommen und damit den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) als Rechtsmittelinstanz im Österreichischen Asylverfahren abgelöst.
Der Asylgerichtshof besteht aus Präsident, Vizepräsident, 77 Richtern und dem erforderlichen Verwaltungspersonal. Insgesamt sind beim Asylgerichtshof rund 270 Bedienstete beschäftigt.
Mit dem Ministerratsbeschluss vom 21. Mai 2008 wurden Harald Perl zum Präsidenten und Volker Nowak zum Vizepräsidenten ernannt. Harald Perl war schon als Vorsitzender, Volker Nowak als Senatsmitglied des Unabhängigen Bundesasylsenats tätig.
Auf den folgenden Seiten finden Sie